Ambulante Angebote von Felia in Kiel

Unsere Angebote

Im Rahmen unterschiedlicher ambulanter Maßnahmen bieten wir Kindern, Jugendlichen, jungen Voll­jährigen, Familien und Lebens­gemeinschaften, die sich in unter­schiedlichen Problem­lagen befinden, ambulante Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII an. Betroffene mit aktuellem Hilfe­bedarf können im Rahmen von ambulanten Hilfen lernen, in ihren schwierigen Lebens­lagen sich an neue Perspektiven zu orientieren. Die Beratung, Betreuung und sonstige Arbeit mit den Betroffenen findet je nach Bedarf und Möglich­keit in deren häus­lichem Umfeld, in unseren eigenen Räumlich­keiten, an dritten Orten oder virtuell bzw. digital statt.

Unsere ambulanten Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien mit und ohne Migrations- oder Flucht­erfahrung. Die Hilfen können in verschiedenen Sprachen wie Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Kurdisch, Farsi und Dari umgesetzt werden.

Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen verfolgen in ihrer Tätig­keit einen kultur­sensiblen Ansatz und arbeiten ressourcen- und lösungs­orientiert.

Ambulantes Clearing

Das ambulante Clearing ist eine Vorstufe der Hilfe, bei der „geklärt“ werden soll, ob und wenn ja, welche Hilfeform notwendig und geeignet ist oder sein kann. Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung, die sich unter dem § 27 SGB VIII einordnen lässt. Es kann sowohl für Kinder, Jugendliche oder Familien, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können, in Frage kommen.

Das Clearing kann angeboten werden, wenn in Familien aus Sicht des Jugendamtes oder der betroffenen Familie Fremdunterbringung droht.

Zur Zielgruppe zählen Familien oder Lebensgemeinschaften:

  • bei denen eine Inobhutnahme oder Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder in Betracht gezogen wird
  • bei denen nicht klar ist, ob bzw. welche Hilfeform sie benötigen und annehmen können
  • bei denen es zu einer Inobhutnahme gekommen ist und die Bedingungen für eine Rückführung der Kinder unklar sind.

Die Erziehungsbeistandschaft (EBS) / Betreuungshelfer ist eine anerkannte Form der Hilfe zur Erziehung gem. § 30 SGB VIII. Es handelt sich um eine meist längerfristige Hilfe mit einem präventiven Ansatz. Es ist das Ziel, eine Inobhutnahme oder stationäre Jugendhilfemaßnahme zu vermeiden. Wir passen unsere Hilfsmaßnahmen an die familiäre und soziale Situation, den Entwicklungsstand sowie die Bedürfnisse der Betroffenen an.

Ziele:

  • Vertrauen schaffen
  • tragfähige Familienbeziehungen fördern, z.B. zwischen Eltern und Kindern, zwischen Elternteilen und zwischen Geschwistern
  • die Verselbstständigung fördern
  • Begleitung im Umgang mit Behörden fördern
  • stationäre Unterbringung vermeiden
  • Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl und persönliche Zufriedenheit ausbauen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die eine weitere Form der Hilfen zur Erziehung gemäß § 31 SGB VIII ist, betrachtet sie als ein Gesamtkonstrukt. Sie will und soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben stärken sowie die Entwicklungschancen der Kinder verbessern.

In diesem Bereich arbeiten wir als Felia mit Familien, in denen eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet ist. Ziel ist, diesen Rahmen wiederherzustellen.

Ziele:

  • Vertrauen schaffen
  • Familienstrukturen ermitteln
  • die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken
  • Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von familiären und anderen Konflikten stärken
  • ein Bewusstsein für eigene Ressourcen entwickeln, damit die Familien sie nutzen
  • finanzielle Angelegenheiten regeln helfen
  • Wohnungsverlust verhindern
  • zur Wahrnehmung von professioneller Hilfe bei Suchterkrankung (auch Alkohol) oder sonstiger psychischer Erkrankung beraten und motivieren

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) gemäß § 35 SGB VIII ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der oder des Jugendlichen Rechnung tragen.

Orientierung hierbei bieten uns grundsätzlich Ressourcen wie Stärken und Fähigkeiten des Kindes oder der/des Jugendlichen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, diese zu ermitteln und zu fördern. Ein weiterer Fixpunkt der ISE besteht aus der Unterstützung im Hinblick auf das Herkunftssystem und die Stärkung vorhandener familiärer Strukturen.

Ziele:

  • alternative Verhaltensweisen im Umgang mit Konflikten und Krisen entwickeln
  • zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Lösung von Problemen beitragen
  • Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein schaffen
  • bei der Bewältigung von finanziellen Problemen begleiten
  • Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl und persönliche Zufriedenheit ausbauen
  • Delinquenz und Sucht vermeiden

Bei der Hilfe für junge Volljährige handelt es sich um eine gesonderte Form der Hilfen zur Erziehung gemäß § 41 i. V. m. § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer und gem. § 41 (3) SGB VIII Nachbetreuung. Die Herangehensweise ähnelt der der Erziehungsbeistandschaft. Zielgruppe sind 18- bis 21-Jährige.

Hauptziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung zu eigenverantwortlicher Lebensführung durch Heranführen an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Als Felia unterstützen und respektieren wir dabei den Erwachsenenstatus der jungen Menschen.

Ziele:

  • eigene Stärken und Schwächen erkennen
  • Persönlichkeitsentwicklung vorantreiben
  • Umgang mit Finanzen unterstützen
  • Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein schaffen
  • die Auseinandersetzung mit Suchtmittelkonsum zeigen