Im Rahmen unterschiedlicher ambulanter Maßnahmen bieten wir Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Familien und Lebensgemeinschaften, die sich in unterschiedlichen Problemlagen befinden, ambulante Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII an. Betroffene mit aktuellem Hilfebedarf können im Rahmen von ambulanten Hilfen lernen, in ihren schwierigen Lebenslagen sich an neue Perspektiven zu orientieren. Die Beratung, Betreuung und sonstige Arbeit mit den Betroffenen findet je nach Bedarf und Möglichkeit in deren häuslichem Umfeld, in unseren eigenen Räumlichkeiten, an dritten Orten oder virtuell bzw. digital statt.
Unsere ambulanten Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien mit und ohne Migrations- oder Fluchterfahrung. Die Hilfen können in verschiedenen Sprachen wie Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Kurdisch, Farsi und Dari umgesetzt werden.
Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen verfolgen in ihrer Tätigkeit einen kultursensiblen Ansatz und arbeiten ressourcen- und lösungsorientiert.
Das ambulante Clearing ist eine Vorstufe der Hilfe, bei der „geklärt“ werden soll, ob und wenn ja, welche Hilfeform notwendig und geeignet ist oder sein kann. Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung, die sich unter dem § 27 SGB VIII einordnen lässt. Es kann sowohl für Kinder, Jugendliche oder Familien, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können, in Frage kommen.
Das Clearing kann angeboten werden, wenn in Familien aus Sicht des Jugendamtes oder der betroffenen Familie Fremdunterbringung droht.
Zur Zielgruppe zählen Familien oder Lebensgemeinschaften,
Die Erziehungsbeistandschaft (EBS) / Betreuungshelfer ist eine anerkannte Form der Hilfe zur Erziehung gem. § 30 SGB VIII. Es handelt sich um eine meist längerfristige Hilfe mit einem präventiven Ansatz. Es ist das Ziel, eine Inobhutnahme oder stationäre Jugendhilfemaßnahme zu vermeiden. Wir passen unsere Hilfsmaßnahmen an die familiäre und soziale Situation, den Entwicklungsstand sowie die Bedürfnisse der Betroffenen an.
Ziele:
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die eine weitere Form der Hilfen zur Erziehung gemäß § 31 SGB VIII ist, betrachtet sie als ein Gesamtkonstrukt. Sie will und soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben stärken sowie die Entwicklungschancen der Kinder verbessern.
In diesem Bereich arbeiten wir als Felia mit Familien, in denen eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet ist. Ziel ist, diesen Rahmen wiederherzustellen.
Ziele:
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) gemäß § 35 SGB VIII ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der oder des Jugendlichen Rechnung tragen.
Orientierung hierbei bieten uns grundsätzlich Ressourcen wie Stärken und Fähigkeiten des Kindes oder der/des Jugendlichen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, diese zu ermitteln und zu fördern. Ein weiterer Fixpunkt der ISE besteht aus der Unterstützung im Hinblick auf das Herkunftssystem und die Stärkung vorhandener familiärer Strukturen.
Ziele:
Bei der Hilfe für junge Volljährige handelt es sich um eine gesonderte Form der Hilfen zur Erziehung gemäß § 41 i. V. m. § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer und gem. § 41 (3) SGB VIII Nachbetreuung. Die Herangehensweise ähnelt der der Erziehungsbeistandschaft. Zielgruppe sind 18- bis 21-Jährige.
Hauptziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung zu eigenverantwortlicher Lebensführung durch Heranführen an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Als Felia unterstützen und respektieren wir dabei den Erwachsenenstatus der jungen Menschen.
Ziele:
Kontakt
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